Bundesgerichtsurteil zur Sportanlage "Ländli"

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 17. Juli 2007 die Beschwerde des Gemeinderates gegen das Urteil des Aargauischen Verwaltungsgerichts insoweit gutgeheissen, als das Verwaltungsgericht das Projekt nochmals beurteilen muss. Die Beschwerde der Nachbarn wurde abgewiesen.

Das Bundesgericht macht dabei in der Begründung klar, dass das Aargauische Verwaltungsgericht die Sportplatzbenützung im aufgehobenen Entscheid zu stark eingeschränkt hat. Durch die Rückweisung an das Verwaltungsgericht wird das Verfahren allerdings eine weitere Verzögerung erfahren. Die Detailerwägungen des Bundesgerichts lassen zudem erahnen, dass sich das Verwaltungsgericht auch in der "zweiten Runde" schwer tun wird, die korrekte Regelung zu finden.

Der Gemeinderat ist zufrieden mit diesem Entscheid des Bundesgerichts. Er freut sich auch für die Dorfvereine, die nun mit gutem Grund auf einen vernünftigen Sportbetrieb hoffen dürfen. Die vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 23. Mai 2006 verfügten restriktiven Betriebszeiten hätten schweizweit gravierenden Einfluss auf den Vereinssport gehabt. In diesem Sinne dürften auch weitere Sportvereinigungen in der ganzen Schweiz aufatmen.

Was bedeutet der Bundesgerichtsentscheid für die Gemeinde Würenlos? Die ganze Angelegenheit wird nun vom Aargauischen Verwaltungsgericht nochmals beurteilt werden müssen. Es ist also nur ein Zwischenschritt getan, wenn auch vom Bundesgericht klare Signale gegeben wurden, dass die Benützungszeiten im aufgehobenen Entscheid zu restriktiv festgelegt worden sind. Über die Verfahrensdauer bis zum Vorliegen des Urteils des Verwaltungsgerichtes kann im heutigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden. Das Verwaltungsgericht hat zu prüfen, ob es aufgrund der Ausführungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) das zweite Gutachten des Lärmkontors zu Rate ziehen will oder ein zusätzliches Gutachten einholen will.

Download Bundesgerichtsentscheid

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Bericht Aargauer Zeitung 31.07.2007

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