Hundekontrolle 2010

Für alle über 3 Monate alten Hunde ist jährlich der Bezug einer Kontrollmarke notwendig. Die Gebühr beträgt Fr. 100.--. Die Frist für den Bezug der Hundekontrollmarken ist am 31. Mai 2010 abgelaufen.

Wer die Hundekontrollmarke noch nicht eingelöst hat, wird gebeten, diese umgehend im Büro der Einwohnerkontrolle zu beziehen.

Mikrochip
Ab dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mittels eines Mikrochips eindeutig gekennzeichnet sein. Wir bitten Sie, bei Neuanmeldung eines Hundes den Code Ihres Hundes vorzuweisen (Heimtierausweis oder Impfausweis)

Tollwutschutzimpfung
Das Obligatorium für die Tollwutschutzimpfung ist vor einigen Jahren aufgeho­ben worden. Bitte beachten Sie jedoch: Für Grenzübertritte ist die Tollwutschutzim­pfung nach wie vor alle drei Jahre obligatorisch.

weitere Infos und Links zur Hundekontrolle

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