Hundekontrolle 2012

Das revidierte Hundegesetz wurde am 27. November 2011 mit einem Ja-Stimmenanteil von 75 % von der Bevölkerung angenommen. Die konkreten Bestimmungen der Verordnung können Ende Februar 2012 dem Regierungsrat unterbreitet werden. Die Inkraftsetzung des Hundegesetzes und der dazugehörenden Hundeverordnung ist auf den 1. Mai 2012 geplant.

Vorausgesetzt, der Regierungsrat stimmt der Ausführungsverordnung zu, wird es im Jahre 2012 keine Hundemarke mehr geben. Die Identifikation der Hunde geschieht über die Mikrochipnummer und den Zugang zur ANIS Datenbank. Die Hundetaxe wird einheitlich für den ganzen Kanton vom Regierungsrat auf Fr. 115.- pro Hund festgesetzt (vorbehalten bleibt der RR-Beschluss).

Da die neue gesetzliche Grundlage erst ab 1. Mai 2012 wirksam werden wird, erhebt die Einwohnerkontrolle die Hundetaxe für das Jahr 2012 erst ab Mai 2012. Würenloser HundehalterInnen werden daher gebeten, vorerst abzuwarten und allfällige Änderungen (An- / Abschaffung Hund) der Einwohnerkontrolle bis Ende April 2012 zu melden. Der Bezug der Hundesteuer erfolgt künftig per Rechnungsstellung.

In der ersten Märzhälfte 2012, nach Beschlussfassung durch den Regierungsrat, ist mit ausführlichen Informationen zu rechnen.

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