Hundekontrolle 2013

Für jeden gehaltenen Hund, der über 3 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Seit 2012 gibt es keine Hundemarke mehr. Die Identifikation der Hunde geschieht seither über die Mikrochipnummer und den Zugang zur ANIS-Datenbank.

Die Hundesteuer wird nach dem 1. Mai 2013 per Rechnung erhoben und beträgt für die Periode vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 für den ganzen Kanton einheitlich Fr. 115.--. Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die HundehalterInnen gebeten, allfällige Änderungen (d. h. wenn ein neuer Hund angeschafft wurde, ein eingelöster Hund nicht mehr lebt oder an einen anderen Platz gegeben wurde) der Einwohnerkontrolle bis Ende April 2013 zu melden. HundehalterInnen, welche den obligatorischen Sachkundenachweis noch nicht abgegeben haben, werden gebeten, diesen umgehend einzureichen.

Mikrochip
Ab dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein. Wir bitten Sie, bei Neuanmeldung eines Hundes den Code Ihres Hundes vorzuweisen (Heimtierausweis oder Impfausweis).

Tollwutschutzimpfung
Das Obligatorium für die Tollwutschutzimpfung ist vor einigen Jahren aufgeho­ben worden. Bitte beachten Sie jedoch: Für Grenzübertritte ist die Tollwutschutzim­pfung nach wie vor alle drei Jahre obligatorisch.

Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli
Hunde sind im Wald und Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden (Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau vom 23.09.2009).

Wir empfehlen, Ihren Hund in der Morgen- und Abenddämmerung besonders konse-quent an der Leine zu führen. Denken Sie bitte an die Waldtiere - jeder Hund hat einen ihm angeborenen Jagdtrieb.

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Weitere Infos und Links zur Hundekontrolle

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