Initiativbegehren Alterszentrumstandort

Gestützt auf § 62g Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Aargau (GPR) vom 10. März 1992 gibt der Gemeinderat bekannt, dass folgendes Initiativbegehren eingelangt ist:

 

"An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2013 sei folgendes Traktandum aufzunehmen:

Grundsatzentscheid für den Standort des Alterszentrums im Rahmen folgender Varianten

a)    auf der Zentrumswiese

b)    im Wiemel (früher geplantes Fussballfeld)"

 

Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag (2. April 2013) auf 3'934. Die erforderliche Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt einen Zehntel oder 394. Total eingereicht worden sind 980 Unterschriften, wovon 959 gültig sind. Der Gemeinderat erklärt nach der Prüfung der Unterschriftenlisten die Initiative in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen.

 

Das Begehren wird an der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2013 traktandiert.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt (19. April 2013) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

Würenlos, 15. April 2013

Gemeinderat

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