Kandidaturen für die Kommissionswahlen vom 27. September 2009 Nachnominationsfrist

Am 31. Juli 2009 ist die Anmeldefrist für den 1. Wahlgang der Kommissionswahlen abgelaufen. Da die Anzahl der Kandidierenden für die Wahl sämtlicher Kommissionen der Anzahl der zu wählenden Mitglieder entspricht oder geringer ist, wird gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von Tagen angesetzt, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können. Die Frist endet am Montag, 17. August 2009, 12.00 Uhr. Wahlvorschläge sind einzureichen bei der Gemeindekanzlei.

Zu besetzen für die Amtsperiode 2010/2013 sind folgende Kommissionen:
Schulpflege, Finanzkommission, Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz, Stimmenzähler, Stimmenzähler-Ersatz

 

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