Referendum gegen Aula-Bau

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse

 

Gestützt auf § 62g Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Aargau (GPR) vom 10. März 1992 gibt der Gemeinderat bekannt, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeinde-versammlung vom 30. August 2011, "Bau Aula zum Schulhaus 'Feld'; Verpflichtungskredit" mit 559 gültigen Unterschriften und 5 ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist.

 

Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag (26. September 2011, Datum der Hinterlegung des Unterschriftenbogens) auf 3'925. Die erforderliche Zahl der Unterschriften für das Zustande-kommen des Begehrens beträgt einen Zehntel oder 393. Total eingereicht worden sind 564 Unterschriften, wovon 559 gültig sind. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Zustandekommen des Referendums. Die Urnenabstimmung findet am 27. November 2011 statt.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

Die übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. August 2011 sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen.

 

 

Gemeinderat

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