Sportanlage "Ländli"

Nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 17. Juli 2007 unterbreitete das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau den Parteien (Gemeinderat und Beschwerdeführer) einen detaillierten Vergleichsvorschlag. Dieser richtete sich in der Tendenz nach dem Bundesgerichtsentscheid, der jedoch der Gemeinde und den Vereinen immer noch einige, wenn auch bei weitem nicht mehr so einschneidende Einschränkungen auferlegt hätte. Die Beschwerdeführer haben nun aber den Vergleichsvorschlag abgelehnt, so dass das Verwaltungsgericht einen zweiten Entscheid fällen muss. Es wird zunächst Fachbehörden anhören und eventuell eine ergänzende Expertise einholen. Nachdem die Beschwerdeführer eine Vergleichslösung abgelehnt haben, sieht sich der Gemeinderat als berechtigt, im weiteren Verfahren an seinen Maximalforderungen festzuhalten.
Vollständiger Pressebericht siehe /aktuelles/gemeindenachrichten.cfm

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