Velovignette ade!

Ab Anfang 2012 müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velovignette ausgestattet sein. Für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sie persönlich aufkommen müssen.

Im Herbst 2010 hat das Parlament beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer und Radfahrerinnen (Velovignette) abzuschaffen und im Gegenzug die Deckungspflicht des Nationalen Garantiefonds anzupassen. Die entsprechenden Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Seit diesem Datum müssen Fahrräder in der Schweiz keine Vignette mehr tragen.

Was müssen Sie tun?
Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten werden neu in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Klären Sie deshalb folgende Fragen ab:

- Haben Sie eine gültige Haftpflichtversicherung?
- Deckt Ihre Versicherung entsprechende Schadensfälle

Damit gestohlene und wieder aufgefundene Fahrräder weiterhin ihren Besitzern zugeordnet werden können, empfielt die Regionalpolizei Wettingen folgende Massnahmen:

- Rahmennummer notieren
- alter Kontrollabschnitt der Velovignette aufbewahren
- persönlicher (Adress-)Kleber anbringen

E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h und Motorfahrräder brauchen weiterhin eine Vignette.

Weitere Informationen unter www.velovignette-ade.ch oder bei Ihrer Versicherung.

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