Verwaltungsgerichtsurteil im Fall Sportanlage "Ländli"

Während der Sommerferien ist das lange erwartete Verwaltungsgerichtsurteil in Sachen Projekt Sportanlage "Ländli" eingetroffen. Das Urteil wird zurzeit vom Gemeinderat analysiert. Offen ist im Moment noch, ob der Gemeinderat das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen wird. Fest steht jedoch jetzt schon, dass die vom Verwaltungsgericht auferlegten Einschränkungen - namentlich bei den Betriebszeiten - eine zweckdienliche gemeinsame Benützung der Anlage durch Schule und Sportvereine praktisch verunmöglicht.

Im Dezember 2001 hatte die Gemeindeversammlung für die Realisierung der Sportanlage "Ländli" einen Kredit über Fr. 1'722'000.00 bewilligt. Der Gemeinderat erteilte am 11. März 2002 die Baubewilligung für diese Bauvorhaben. Dagegen reichten Private Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) ein. Gegen den Entscheid des BVU vom 25. Juni 2003 erhoben dann nicht nur Private Verwaltungsgerichtbeschwerde, sondern auch der Gemeinderat selbst, weil er sich mit dem Inhalt des Entscheids nicht einverstanden erklären konnte.
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