Vogelgrippe - Erneutes Verbot der Freilandhaltung von Geflügel

Der Bundesrat hat erneut ein Verbot für das Halten von Geflügel und anderen Vogelarten im Freien angeordnet. Bis auf weiteres muss Geflügel in überdachten, wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden. Begründet wird das Freilandhalteverbot mit dem Aufreten von H5N1 in Nachbarländern und der drohenden Gefahr einer direkten Einschleppung des Vogelgrippevirus über Zugvögel. Das Verbot der Freilandhaltung gilt ab Montag, 20. Februar 2006.

Die Pflicht zur Registrierung von Geflügelhaltungen gilt weiterhin. Personen, die ihren Geflügelbestand bereits im letzten Herbst deklariert haben, müssen nichts mehr unternehmen. Der Aufruf zur Registrierung richtet sich an jene Personen, die sich in den letzten Wochen neu Geflügel angeschafft haben oder die Geflügelhaltung in den letzten Wochen aufgegeben haben. Registrierungen nimmt die /Gemeindeverwaltung/kanzlei.cfm entgegen.

Pressemitteilung Departement Gesundheit und Soziales Kanton Aargau
/downloads/vogelgrippe_mitteilung_baveterin%EF%BF%BDrwesen.pdf
Verordnung über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest

Was tun, wenn...

...Sie einen toten Vogel finden?
Meldung an die Kantonstierärztin:
Dr. Erika Wunderlin, Tel. 062 835 29 70

...ein toter Vogel in Ihrem Garten liegt?
Den Vogel nicht ohne Handschuhe anfassen. Den toten Vogel mit Handschuhen aufnehmen und in einen Sack stecken und den Sack verschliessen und entsorgen. Der Sack kann auch beim Bauamt Würenlos abgegeben werden.

weitere ausführliche Informationen:
beim www.ag.ch/verbraucherschutz/de/pub/veterinaerdienst/informationen_vogelgrippe.php
beim  Bundesamt für Veterinärwesen

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