Prämienverbilligung 2024

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2024

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung.
 

Wie läuft das Prämienverbilligungsverfahren im Kanton Aargau ab?
Das ganze Verfahren läuft online ab. Die Sozialversicherung (SVA) Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Die Prämien­verbilligung muss jährlich neu angemeldet werden.
 

Wer erhält automatisch einen Anmeldecode?
Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2021 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau per Post einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2023. Wer keinen Code erhält, kann ab Oktober 2023 den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/PV2024 bestellt werden.
 

Wie wird ein Antrag gestellt?
Der Code ist auf der Website www.sva-ag.ch/pv-online einzugeben. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragsstellung werden die Personendaten und die AHV-Nummer benötigt.
 

Wie lange kann ein Antrag gestellt werden?
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2023 ab. Danach kann kein Antrag mehr auf Prämien­verbilligung 2024 gestellt werden.
 

Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe
Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Solange jemand Sozialhilfe oder Ergänzungsleis­tungen bezieht, besteht ein Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Krankenversicherung wird von der SVA Aargau direkt informiert.
 

Neu im Kanton Aargau wohnhaft und noch keine Prämienverbilligung beantragt?
Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Mit dem Antragsformular für Neuzuzüger kann die Prämienverbilligung beantragt werden. Dieses ist zu finden unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag.
 

Meldung einer Veränderung der finanziellen und/oder persönlichen Situation
Dazu kann das Änderungsformular unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag verwendet werden.
 

Wichtig zu wissen:
Wenn sich die finanzielle Situation verbessert, muss dies der SVA Aargau unbedingt mitgeteilt werden.
 

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Aargau: www.sva-ag.ch/PV2024

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