In der "Limmatwelle" vom 3. November 2022 erschien der Leserbrief von Herrn Thomas Zollinger, Präsident der SVP Würenlos, zur Schuldenabbau-Initiative. Er schreibt darin u. a., dass die Initiative selbstverständlich umsetzbar sei, sonst wäre sie nicht lanciert und von der Gemeindekanzlei genehmigt worden. Dies ist so nicht korrekt und bedarf einer Richtigstellung.
Das Verfahren zur Unterschriftensammlung für eine kommunale Initiative ist in den §§ 62a ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 geregelt. Mit Schreiben vom 26. Juli 2022 hat die SVP dem Gemeinderat angekündigt, dass sie ein Initiativbegehren plant. Der Gemeinderat hat daraufhin mitgeteilt, dass die Initiative formell geprüft wird und es wurde festgestellt, dass das eingereichte Formular korrekt ist und verwendet werden kann.
Weiter wurde aber auch festgehalten, dass eine materielle Prüfung des Initiativtextes zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattfinden kann. Dies erfolgt erst, wenn die Initiative nach Sammlung der Unterschriften offiziell eingereicht wird. Der Grundsatz der möglichst freien Ausübung demokratischer Rechte wird hier hochgehalten. Insofern tragen die Initianten das Risiko, dass sie mit der Unterschriftensammlung eine formell und materiell rechtmässige Initiative starten.
Wird die Initiative nach der Sammlung der Unterschriften eingereicht, dann wird sie vom Gemeinderat geprüft und das Zustandekommen bzw. das Nichtzustandekommen publiziert. Vor Einreichung der Initiative kann der Gemeinderat somit nur formelle Gründe für die Rückweisung des Initiativbogens geltend machen, keine materiellen.
4. November 2022
Gemeinderat Würenlos