Steuererklärung einreichen nicht vergessen

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist für Unselbstständigerwerbende am 31. März 2021 abgelaufen. Wer die Steuererklärung noch nicht eingereicht hat und dies nicht in den nächsten Tagen noch nachholen kann, hat die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen. Auf der Website der Gemeinde Würenlos (Verwaltung > Steueramt) findet man einen Link zum Kantonalen Steueramt, über welchen die Verlängerung online beantragt werden kann. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Verlängerung telefonisch beantragen (Tel. 056 436 87 40).

Bitte beachten: Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2021 müssen nicht eingereicht werden.

Die Steuerbehörden danken allen pflichtbewussten Steuerpflichtigen für die gute Zusammenarbeit.

Zurück zur Übersicht