
Seit 1. August 2005 sind für den Bezug von Chemikalien keine Giftscheine der Giftklasse 2 mehr erforderlich.
Nähere Informationen unter:
Amt für Verbraucherschutz (ehem. Kantonales Laboratorium)
Seit 1. August 2005 sind für den Bezug von Chemikalien keine Giftscheine der Giftklasse 2 mehr erforderlich.
Nähere Informationen unter:
Amt für Verbraucherschutz (ehem. Kantonales Laboratorium)