Einbürgerungsvoraussetzungen

Das Kind ausländischer Eltern kann auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden, wenn es alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat.
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
  • Das Kind wurde in der Schweiz geboren und besitzt eine Niederlassungsbewilligung.
  • Es hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern zu Art. 24a BüG oder Art. 51a BüG auf der Website des Staatssekretariates für Migration.

Preis
CHF 0.00