Für alle über 3 Monate alten Hunde ist im Kanton Aargau jährlich der Bezug einer Kontrollmarke notwendig. Die Gebühr beträgt Fr. 100.00 (pro Hund).
Alle Hundehalter, die die Hundemarke/n 2011 noch nicht gelöst haben, werden aufgerufen, diese umgehend im Büro der Einwohnerkontrolle zu beziehen. Die Hundemarke/n kann/können auch bequem über unseren Online-Schalter mit Rechnung nach Hause bestellt werden.
Sollten Sie keine/n Hund/e mehr besitzen, bitten wir um kurze Mitteilung.
Mikrochip
Ab dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mittels eines Mikrochips eindeutig gekennzeichnet sein. Wir bitten Sie, bei Neuanmeldung eines Hundes den Code Ihres Hundes vorzuweisen (Heimtierausweis oder Impfausweis).
Tollwutschutzimpfung
Das Obligatorium für die Tollwutschutzimpfung ist vor einigen Jahren aufgehoben worden. Bitte beachten Sie jedoch: Für Grenzübertritte ist die Tollwutschutzimpfung nach wie vor alle drei Jahre obligatorisch.
Merkblatt zur Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand