Hundekontrolle 2023

Für jeden gehaltenen Hund, der über 3 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Hundesteuer wird wiederum im Monat Mai in Rechnung gestellt und beträgt für die Periode vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 für den ganzen Kanton einheitlich CHF 120.00.

Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehaltenden gebeten, allfällige Änderungen (d. h. wenn ein neuer Hund angeschafft wurde, ein eingelöster Hund nicht mehr lebt oder an einen anderen Platz gegeben wurde) den Einwohnerdiens­ten bis 30. April 2023 zu melden 
 

Befreiung von der Hundetaxe
Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z. B. Blindenführhunde, Rettungshunde, Diensthunde). Dafür muss den Einwohnerdiensten bis 30. April 2023 ein entsprechender Nachweis vorliegen. Sanitäts- und Therapie­hunde sind seit 2014 nicht mehr befreit und voll taxpflichtig.

Weitere Informationen zur Hundekontrolle

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