Verwaltungsgerichtsurteil gefährdet Sportanlage "Ländli"

Im Baubewilligungsverfahren für die Sportanlage "Ländli" hat das aargauische Verwaltungsgericht auf Beschwerde von Nachbarn hin die Benützungszeiten für die geplante, aber auch für die bestehende Sportanlage, derart eingeschränkt, dass die Durchführung des Schulsports eingeschränkt und die Abhaltung des Vereinssports, vorweg für Meisterschafts- und Cupspiele, verunmöglicht wird. Im Weiteren erklärt das Verwaltungsgericht auf den Sportanlagen jährlich stattfindende grössere Anlässe (z. B. Wettkampfturniere) im Grundsatz als baubewilligungspflichtig. Der Gemeinderat hat diesen Entscheid - ein unheilvolles Präjudiz für viele andere Gemeinden - beim Bundesgericht angefochten.

Das Verwaltungsgericht hat die zulässigen Benützungszeiten für Montag bis Freitag auf 08.00 - 12.00 und 13.30 - 21.00 Uhr, für Samstag auf 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr eingeschränkt und für Sonn- und Feiertage jede Benützung verboten. Im Weiteren hat das Gericht 7 jährlich wiederkehrende Sportanlässe (vor allem Wettspielturniere) als bewilligt erklärt. Hingegen müssten für zusätzliche und andere Anlässe inskünftig allenfalls gesonderte Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.

Das Verwaltungsgericht bezeichnet seinen Entscheid als Kompromiss zwischen den Bedürfnissen des Schul- und Vereinssports und dem Ruhebedürfnis der Nachbarn. Faktisch läuft dieser "Kompromiss" jedoch darauf hinaus, dass der Vereinssport auf den bestehenden Aussenanlagen nicht mehr stattfinden kann.

Das Gericht hat sein Urteil aufgrund einer Lärmexpertise gefällt, welche sich auf die sehr strenge deutsche Sportanlagenlärmschutzverordnung abstützt. Weil das schweizerische Recht keine Lärmgrenzwerte für "Sportlärm" kenne, sei das Abstellen auf ausländisches Recht zulässig.

Das Verwaltungsgericht hat ausdrücklich anerkannt, dass die Würenloser Sportvereine (Fussball, Rugby, Faustball) mit den festgelegten Benützungszeiten keine Heimspiele (Meisterschafts- und Cupspiele) mehr durchführen können, weil sie ohne Zweifel auf längere Benützungszeiten angewiesen seien. In einer Stellungnahme zum Urteil hält denn inzwischen auch der Aargauische Fussballverband (AFV) fest, "dass es dem SV Würenlos mit dem vom Urteil des Verwaltungsgerichts vorgegebenen Betriebszeiten nicht mehr möglich sein wird, am ordentlichen Wettspielbetrieb des AFV teilzunehmen".

Der Gemeinderat kann dieses Urteil nicht akzeptieren. Er hat deshalb durch die Rechtsanwälte Dr. iur. Peter Gysi und lic. iur. Nik. Brändli (Schärer Rechtsanwälte, Aarau) Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Das 71-seitige Urteil des Verwaltungsgerichtes ist hier im vollen Wortlaut einsehbar (mit abgedeckten Namen der Beschwerdegegner).

NB: Leider war das Urteil beim Verwaltungsgericht nicht in elektronischer Form erhältlich. Das Urteil musste deshalb im PDF-Format eingelesen werden. Die daraus resultierenden Dateien sind daher sehr gross. Wir bitten um Verständnis für längere (bis zu 15 Minuten!) Downloadzeiten. Sie finden nachfolgend auch verschiedene Downloadmöglichkeiten.

 Mediencommuniqué Gemeinderat vom 14.09.2006

 Urteil A4-Seitenformat PDF (28.3 MB)
 Urteil A4-Seitenformat Teil 1 PDF (15.1 MB) Teil 2 (13.2 MB)
 Urteil A4-Seitenformat PDF Winzip (26.3 MB)
 Urteil A5-Seitenformat PDF (17.0 MB)
 weitere Infos zum Projekt Sportanlage "Ländli"
 Pressebericht Aargauer Zeitung vom 15.09.2006

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