Gestaltungsplan «Huebacher» Mitwirkungsverfahren

Das östlich der Bachwiesenstrasse gelegene Wohngebiet "Huebacher" soll für eine Bebauung entwickelt werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemässe Überbau­ung in diesem zusammenhängenden und zentralen, südlich des Dorfzentrums gelegenen Gebiets sollen geschaffen werden.

Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 9. Dezember 2010 beschlossen, dass für die innerhalb des Perimeters des Erschliessungsplans "Huebacher" gelegene E2 Zone ein Gestaltungs­plan zu erstellen ist.

Als Grundlage für den Gestaltungsplan wurde eine Bebauungsstudie erarbeitet. Der Gestal­tungsplan soll auf Basis der Gesamtkonzeption die Rahmenbedingungen für eine geordnete Überbauung schaffen. Der optimalen Einpassung in die bestehende Bebauungsstruktur und dem Gesamterscheinungsbild kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Parallel zum kantonalen Vorprüfungsverfahren liegen, gestützt auf § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG), die Entwürfe mit den Erläuterungen zum Gestaltungsplan "Huebacher" öffentlich auf.

Die Unterlagen können vom 20. September 2013 bis 21. Oktober 2013 auf der Bauverwaltung während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden. Innert der Auflagefrist können von allen interessierten Personen Bemerkungen und Vorschläge zum Gestaltungsplan "Huebacher" ein­gereicht werden. Eingaben sind schriftlich zu richten an: Gemeinderat Würenlos, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um das Auflage­verfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 BauG handelt. Dieses erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu einem späteren Zeitpunkt.

Würenlos, 16. September 2013
Gemeinderat Würenlos

Downloads:
- Planungsbericht
- Sondernutzungsvorschriften
- Gestaltungsplan «Huebacher»

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