Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 19. September 2014 bis 20. Oktober 2014 auf der Bauverwaltung auf und können während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Gatterächer Ost" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Würenlos, 18. September 2014
Gemeinderat
Downloads:
- Gemeinderatsbeschluss vom 15. September 2014 der öffentlichen Auflage
- abschliessender Vorprüfungsbericht vom 3. September 2014
- Situationsplan vom September 2014
- Sondernutzungsvorschriften vom September 2014
- Planungsbericht vom September 2014
- Mitwirkungsbericht vom September 2014
- fachliche Stellungnahme der SwissSpaGroup AG
- Bebauungsstudie
- Lärmgutachten